Meschede/ Marsberg: Die extreme Hitze am Monatswechsel vom Juni auf den Juli 2025 lässt neben der Gesundheitsgefahr auch die Waldbrandgefahr bei uns extrem steigen: Für den Hochsauerlandkreis gilt momentan die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe, und selbst diese kann sogar noch erhöht werden: „Der Waldbrand- und Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes für den Hochsauerlandkreis wird sich bis Mittwoch auf die Stufe 4 von 5 bewegen“, teilt Pressesprecher Martin Reuther vom Hochsauerlandkreis auf Nachfrage des Sauerlandkuriers mit. Auch vereinzelte Regenschauer milderten die Waldbrandgefahr nur für ein bis zwei Tage, so Dipl. Geograph und HSK-Wetterexperte Julian Pape ebenfalls auf Anfrage des Sauerlandkuriers. Den vollständigen Artikel des Sauerlandkuriers können Sie hier nachlesen.
Archivbild: Waldbrand zwischen Marsberg und Essentho; Mai 2021
In Deutschland gelten fünf Waldbrandstufen von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr), Waldbrandstufe 4 bedeutet allgemein „hohe Gefahr“ und konkret:
Die Waldbrandgefahr ist hoch. Es gilt, dass beim Betreten eines Waldes Vorsicht geboten ist. Behörden dürfen gefährdete Gebiete sperren. Aufgrund der trockenen Bodenverhältnisse ist das Grillen im und am Wald sowie an den jeweiligen öffentlichen Feuerstellen und Grillplätzen in der Regel verboten. Auch Anwohnende, deren Grundstücke an den Wald grenzen oder in Waldnähe liegen, müssen auf Feuer auf ihren Grundstücken verzichten. Die für die Waldbrandstufe 2 und 3 geltenden Einschränkungen gelten weiterhin, d.h. Zündquellen sind zu vermeiden. Fahrzeuge dürfen vorsichtshalber nicht über trockenem Gras abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile einen Brand auslösen könnten. Trockene Pfade sollten nicht oder nur im Notfall befahren werden. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen erlaubt. Für Waldarbeiten gelten gesonderte Sicherheitsregeln (Quelle: Berliner Morgenpost 9.6.2023).
Neben den Verhaltensanweisungen der einzelnen Waldbrandstufen gelten vom 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich die folgenden Regeln beim Waldbesuch:
- Rauchverbot im Wald: In den Wäldern von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen herrscht ein ganzjähriges Rauchverbot, ansonsten im Sommerhalbjahr.
- Grillen oder Entzünden eines Feuers: Dies ist in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald gesetzlich verboten.
- Eine weitere Gefahr geht von heiß gelaufenen Katalysatoren aus. Pkw und Motorräder dürfen nur auf Parkplätzen und nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.
- Müll ist auch aus Sicht des Brandschutzes ein Thema. Jeder weggeworfene Abfall kann zu einem Brandherd werden, vor allem Glasscherben sind hier zu nennen.
- Waldbrände müssen unverzüglich der Feuerwehr (112) gemeldet werden.
(Quelle: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V.)
Um für Waldbrände gewappnet zu sein, absolvieren unsere Einsatzkräfte regelmäßig entsprechende Waldbrandübungen. Die Bilder zeigen eine Übung der Löschgruppen Bredelar und Beringhausen von Anfang Juni. Hier ging es im Besonderen um die Bewässerung eines Steilhangs; dabei nahmen die Kameradinnnen und Kameraden zwei B- und vier C-Rohre vor. Geübt wurde im Diemeltal bei Padberg.
Neben den jährlichen Übungsdiensten greift im Stadtgebiet Marsberg seit knapp drei Jahren ein festgelegtes Waldbrandkonzept. Dieses sieht unter anderem vor, dass bei der Alarmierung zu einem Wald- oder Flächenbrand Einheiten aus dem gesamten Stadtgebiet alarmiert werden, von denen jeweils vorgeplante, eindeutig festgelegte Aufgaben übernommen werden. So kann ein Waldbrand frühzeitig und schnell bekämpft werden; einer möglichen Ausbreitung soll so zeitnah vorgebeugt werden.
Im Jahr 2025 gab es bislang größere Waldbrände in Arnsberg und Sundern; zu letzterem rückte Anfang April der überörtliche Löschzug der Feuerwehr Marsberg aus. Im Stadtgebiet waren im ersten halben Jahr noch keine Waldbrände zu verzeichnen.
Feuerwehr, Polizei, Forstämter und Ordnungsbehörden rufen daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, Wälder nur mit größter Vorsicht und unter Beachtung der beschriebenen Maßnahmen aufzusuchen und den behördlichen Anordnungen vor Ort unbedingt Folge zu leisten. Gleiches gilt für die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes aufgrund der großen Hitze, die unter anderem per NINA verbreitet werden: Zum Schutz der eigenen Gesundheit soll der Aufenthalt in der Hitze vermieden werden, ausreichend Wasser getrunken und die Innenräume kühl gehalten werden.